
Kreditversicherung
Die klassische Kreditversicherung sieht den Abschluss eines Mantelvertrages zur Versicherung aller Außenstände (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) gegen Verluste durch Zahlungsunfähigkeit vor (so genannte Deckung wirtschaftlicher Ausfallrisiken). Ausschnitte nach objektiven Kriterien, z.B. Größenklassen (alle Kunden mit Schuldsalden ab z.B. T€ 10) oder Kundengruppen sind möglich. Ausweitungen des Schutzes z.B. auf Fabrikationsrisiken vor Lieferung oder Vorauszahlungen an Lieferanten sind häufig sinnvoll.
Voraussetzung für die Versicherung des Forderungsausfallrisikos sind die Prüfung der Bonität der Abnehmer durch den Kreditversicherer oder das eigene Debitorenmanagement anhand der Vorgaben des Versicherers. Die Vereinbarung von Selbstbehalten ist obligatorisch. Je nach Anbieter und Deckungsumfang wird teilweise unterschieden z.B. zwischen Warenkredit-, Ausfuhrkredit- und Industriegüterkreditversicherungen. Für kleinere Unternehmen (meist mit bis € 5 Mio. versicherbarem Umsatz) werden auch Standardprodukte angeboten.
Einzelkreditversicherungen sind selektiv für ausgewählte Risiken möglich.
Zusatzdeckungen können eine bestehende Kreditversicherung sinnvoll
ergänzen, wenn Kreditversicherungslimite als Resultat der Bonitätsprüfung
des Versicherers und dessen Zeichnungsbereitschaft nicht ausreichen und
bedeutende Forderungsteile ansonsten unversichert bleiben.
Die Versicherung des wirtschaftlichen Ausfallrisikos, d.h. des
Verlustes der Forderungen wegen Insolvenz des Abnehmers, kann ergänzt
werden durch die Versicherung des politischen
Risikos. Der Versicherungsfall
tritt ein, wenn eine Forderung wegen gesamtwirtschaftlicher Schwierigkeiten
des Landes, in dem der Schuldner seinen Sitz hat, nicht bezahlt
werden kann (z.B. Konvertierungs- und Transferbeschränkungen,
Krieg, Vertragsaufhebungen, Im- oder Exportbeschränkungen).
So genannte XL-Deckungen (auch Excess of Loss-Deckungen) bauen auf ein gut funktionierendes, vom Versicherer akzeptiertes Debitorenmanagement- system mit Kreditlimitvergabe durch den Versicherungsnehmer selbst. Gedeckt sind größere Ausfälle (allein oder in Summe), die über eine festgelegte Ausfallsumme hinausgehen.
Der Schutz vor den wirtschaftlichen Konsequenzen von Forderungsverlusten ist auch durch einen so genannten alternativen Risikotransfer (ART) möglich, wenn das Unternehmen die erforderliche Größe und die Mittel hat, eine solche Form der Selbstversicherung – allein oder z.B. eine XL-Deckung ergänzend - aufzubauen.